Ziel der DKJV/ACAJ ist es, die Kenntnisse, das Verständnis, den Austausch und die rechtswissenschaftliche Erforschung des kolumbianischen Rechts in Deutschland und des deutschen Rechts in Kolumbien zu fördern. Die Rechtsbeziehungen zwischen beiden Ländern sind in den zurückliegenden Jahren immer intensiver geworden. So haben das deutsche Verfassungs- und Strafrecht die kolumbianische Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft stark beeinflusst. Umgekehrt haben der Friedensprozess und die Übergangsjustiz in Kolumbien viel Aufmerksamkeit in Deutschland erfahren. Zudem werfen die immer zahlreicheren deutsch-kolumbianischen Ehen und Familien Fragen des Familien- und Erbrechts auf. Hinzu kommt eine wachsende Zahl deutscher und kolumbianischer Unternehmen, die in dem jeweils anderen Land wirtschaftliche Aktivitäten entfalten und so mit dem Vertrags-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie dem Prozessrecht des anderen Landes in Berührung kommen.